Plan B für Schweizer Inverkehrbringer von Medizinprodukten

Wissen

Beim institutionellen Rahmenabkommen mit der Europäischen Union (EU) spielt der Faktor Zeit eine zentrale Rolle. Mitunter geht es um eine baldige pragmatische Lösung beim Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse (Mutual Recognition Agreement, MRA) für Medizinprodukte.

Mit Blick auf die europäischen Medizinprodukteverordnung, die ab dem 27. Mai 2021 für Schweizer Inverkehrbringer von Medizinprodukten in Europa Gültigkeit hat, brauchen die Schweizer Medtech-Unternehmen dringend Rechtssicherheit. Seit zwei Jahren sind sie gezwungen, in ihre Geschäftsüberlegungen miteinzubeziehen, dass sie temporär oder längerfristig die Anforderungen eines Drittstaates für den Zugang zum EU-Binnenmarkt erfüllen müssen. Dies bringt schwerwiegende Konsequenzen mit sich hinsichtlich Investitionen, Kundenbeziehungen oder Mitarbeiterbindung.

Um in dieser ungewissen Zeit mehr Planungssicherheit zu erlangen und den EU-Marktzugang aufrechterhalten zu können, bietet sich als Plan B an, eine Niederlassung in der EU zu gründen. Den Weg dorthin und die zu erwartenden Kosten sind unter folgendem Link zusammengestellt.

Plan B: Niederlassung in der EU

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